Zivildienst nur für Männer
Die in Österreich für männliche Staatsbürger bestehende Wehrpflicht kann durch die Abgabe einer Zivildiensterklärung in einen verpflichtenden Zivildienst umgewandelt werden. Das bedeutet: Zivildienst können nur Männer leisten, die in der Musterung als wehrtauglich befunden wurden.
Der österreichische Zivildienst dauert 9 Monate. Er muss in einem Block ohne Unterbrechung geleistet werden. Eine Zuweisung zum Zivildienst ist bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres möglich.
Die Zivildienstserviceagentur veranlasst die Zuweisung zu einer Einrichtung bzw. Zivildienststelle. Es handelt sich um eine Bundesbehörde. Sie ist für die Umsetzung des Zivildienstgesetzes zuständig. Angesiedelt ist sie beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Zivildienststelle auswählen
Man kann unter den zugelassenen Zivildienststellen wählen, wenn dort freie Plätze bestehen. Man sollte sich vorab mit dem jeweiligen Träger bzw. der Einrichtung in Verbindung setzen.
Für Zivildienst-Bewerber ist es also sehr empfehlenswert, sich bei der gewünschten Einsatzstelle für den Zivildienst zu bewerben und sich bei dieser persönlich vorzustellen.
Bei diesem Vorstellungsgespräch kann man die Einrichtung kennen lernen und alle Fragen zu den Aufgaben im Zivildienst besprechen.
Von seiner Wunsch-Einrichtung kann man sich als Wunschkandidat anfordern lassen. Notwendig hierfür ist die Zivildienstzahl. Diese steht im Feststellungsbescheid, den man etwa vier Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommt.
Hat man den Feststellungsbescheid erhalten, sollten man sich unverzüglich anfordern lassen, spätestens bis 4 Monate vor dem geplanten Zivildienstbeginn. Eine spätere Anforderung wird nur dann noch berücksichtigt, wenn man zwischenzeitlich noch nicht zu einer anderen Einrichtung zugewiesen wurde.
Den Zivildienst kann man in ganz Österreich leisten. Die Zivildienst-Einrichtung muss allerdings mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 2 Stunden erreicht werden können (Hin- und Rückfahrt zusammen).